Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ärztliche Verordnung

Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. 

Diese muss neben Ihren persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (Anzahl/Tarifeinheit) beinhalten. 

Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist Grundvoraussetzung für jegliche logopädische Maßnahme. 

Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers 

Für die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie benötigen Sie spätestens nach der ersten Therapieeinheit eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Kostenübernahme. 

Das Vorliegen einer Bewilligung des Krankenversicherungsträgers ist keine Voraussetzung für den Beginn der Therapie und hat auf die Zahlungsverpflichtung des Patienten/der Patientin gegenüber der Logopädin keinen Einfluss. Die Kosten der Therapie sind in jedem Fall direkt an die Logopädin zu bezahlen. 

Anmerkung: bei ÖGK und BVAEB derzeit keine Bewilligung notwendig!

Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Therapie werden je nach Länge der verordneten Therapieeinheiten verrechnet.

In den Zeitangaben sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitung) enthalten. 

Aktuelle Tarife*

  • Tarif T1: 30 Minuten € 48,- (25 Minuten Therapie, 5 Minuten Vor-und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
  • Tarif T2: 45 Minuten € 72,- (35 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)
  • Tarif T3: 60 Minuten € 95,- (45 Minuten Therapie, 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientIn)

Ihre Logopädin nimmt keine direkte Verrechnung mit der Krankenkassa vor. Sie begleichen die Kosten direkt bei Ihrer Logopädin und suchen nach Abschluss der Therapie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger unter Vorlage der chefärztlich bewilligten Originalverordnung, der Originalhonorarnote sowie der Zahlungsbestätigung um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten an.

Sie können außerdem für eine zusätzliche Kostenübernahme einen Antrag bei der Stadt Graz oder der Bezirkshauptmannschaft stellen. Hierfür wird zusätzlich ein fachärztlicher Befund benötigt.

Da der Krankenversicherungsträger alleine über die Kostenübernahme Ihrer Therapie entscheidet, ist es Ihre Aufgabe in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten zur Gänze oder zum Teil übernimmt. 

Therapiematerial und Kopien sind keine Kassenleistungen. 

Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen.

Hausbesuche

In diesem Fall wird zu dem allgemeinen Tarif der Therapieeinheit ein Kostenzusatz T5* von € 34,- pro Therapieeinheit verrechnet. Refundierungsanteile durch Ihre Krankenversicherung sind durch Sie persönlich zu erfragen. 

*Die Logopädin behält sich das Recht vor, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Honorarnote

Sie erhalten für die geleisteten Therapieeinheiten eine Honorarnote Ihrer Logopädin. Die Honorarsumme ist, so wie auf der Honorarnote versehen, binnen einer Woche auf die auf der Honorarnote angegebene Bankverbindung einzuzahlen (Erlagschein liegt bei/Telebanking). Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält sich Ihre Logopädin vor, angemessene Mahngebühren zu verrechnen. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honoraranforderung zuzüglich etwaiger anfallender Mahngebühren. Ihre Logopädin behält sich vor, im Falle von nicht eingehaltenen Zahlungsfristen ein Inkassobüro bzw. AnwältInnen einzuschalten und die Therapie zu beenden.

Befunde 

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist Ihre Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen. 

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Die logopädische Behandlung findet in Einzeltherapien statt. Die Leistung Ihrer Logopädin setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
  • Administration
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z. B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials 
  • Dokumentation
  • Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers).

Grundsätze der Therapie Ihrer Logopädin

Gesetz:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der jeweils geltenden Fassung.

Wissenschaft:

Ihre Logopädin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Verschwiegenheit:

Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihrer Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.

Dokumentation:

Ihre Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation unter Wahrung der DSGVO i.d.g.F. bei ihr. Die Einsichtnahme in die Dokumentation durch den Patienten/die Patientin ist möglich.

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziele und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Ihre Logopädin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. 

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird Ihre Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber am Vortag bis 18:00 Uhr Ihrer Logopädin mitzuteilen.

Sollte Ihre Logopädin nicht erreichbar sein, so hat die Absage durch Hinterlassen einer Sprachnachricht via Mobilbox unter Angabe Ihres Namens und des vorgesehenen Termins zu 

erfolgen. Andernfalls wird Ihnen die Hälfte der Kosten des nicht wahrgenommenen Termins in Rechnung gestellt. Wird ein Termin nicht abgesagt, behält sich die Logopädin vor, die gesamten 

Kosten des nicht wahrgenommenen Termins in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Werden vier Termine in Folge abgesagt, erlaubt sich die Logopädin die Therapie zu beenden. Bitte beachten Sie: ein pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden! 

Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Logopädin. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. 

Auch Ihre Logopädin kann sich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn Ihre Logopädin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann, oder Sie den vereinbarten Zahlmodus nicht einhalten.

Wertgegenstände und Garderobe

Ihre Logopädin sowie die Eigentümer der Räumlichkeiten übernehmen keinerlei Haftung für Ihre Wertgegenstände bzw. Ihre Garderobe. Bitte nehmen Sie Ihre Wertgegenstände in den Behandlungsraum mit.

Nach Ablauf der Therapiezeit haften Eltern für Ihre Kinder!